Windenergieerlass
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Ein Windenergieerlass ist ein durch die deutschen Bundesländer verfasster Erlass, in welchem die Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung in dem jeweiligen Bundesland geregelt wird. Vor allem die Bereiche Planungs- und Naturschutzrecht werden durch den jeweiligen Erlass geregelt. Er stellt damit ein Leitfaden für den regionale Windenergienutzung dar. Ein Ziel eines Windenergieerlasses sei unter anderem ein möglichst umwelt- und sozialverträglicher Ausbau der Windenergienutzung.[1]
Regelungen nach Ländern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Baden-Württemberg
- Im Jahr 2011 hat die grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann einen neuen Windenergieerlass eingeführt. Dieser führte zu einem starken Windkraftausbau.[2] In Baden-Württemberg ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Bayern
- In Bayern ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Berlin
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Berlin verboten.[3]
- Brandenburg
- In Brandenburg ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Bremen
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Bremen verboten.[3]
- Hamburg
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Hamburg verboten.[3]
- Hessen
- In Hessen ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Mecklenburg-Vorpommern
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Mecklenburg-Vorpommern verboten.[3]
- Niedersachsen
- Der aktuelle Windenergieerlass des Landes Niedersachsen ist vom 24. Februar 2016. In ihm wird festgelegt, dass keine Windenergieanlagen im Wald und in Naturschutzgebiete errichtet werden dürfen.[1]
- Nordrhein-Westfalen
- Die aktuelle Ausgabe des nordrhein-westfälischen Windenergieerlass (Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass)) stammt vom 8. Mai 2018.[4] In Nordrhein-Westfalen ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3] Dies ist erstmals durch einen neuen Windenergieerlass 2011 sowie den Waldleitfaden 2012 durch die damalige rot-grüne Landesregierung ermöglicht worden.[5]
- Rheinland-Pfalz
- In Rheinland-Pfalz ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Saarland
- Im Saarland ist der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen zulässig.[3]
- Sachsen
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Sachsen verboten.[3]
- Sachsen-Anhalt
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Sachsen-Anhalt verboten.[3]
- Schleswig-Holstein
- Der Bau von Windenergieanlagen in Waldflächen ist in Schleswig-Holstein verboten.[3]
- Thüringen
- Der aktuelle Erlass zur Planung von Vorranggebieten „Windenergie“, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass) stammt vom 21. Juni 2016.[6] Dieser erlaubt die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b Windenergienutzung mit Augenmaß - Windenergieerlass. 31. Januar 2017, abgerufen am 14. Mai 2017.
- ↑ Ausbaurekord: Schon 16 Prozent Windstrom. erneuerbareenergien.de, 30. Juli 2016, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juli 2016; abgerufen am 14. Mai 2017. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ a b c d e f g h i j k l m n o Windenergie im Wald: Verteilung nach Bundesländern. euwid-energie.de, 10. Mai 2017, abgerufen am 14. Mai 2017.
- ↑ Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass). (PDF) umwelt.nrw.de, 8. Mai 2015, abgerufen am 24. November 2020.
- ↑ Energieagentur NRW: Windpark in Bad Laasphe eröffnet: Auch den Wald für den Wind erschließen. Archiviert vom am 19. September 2013; abgerufen am 18. April 2014.
- ↑ Erlass zur Planung von Vorranggebieten „Windenergie“, die zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben (Windenergieerlass). Erlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 21. Juni 2016. (PDF) Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, 21. Juni 2016, abgerufen am 14. Mai 2017.