»Mord beginnt beim bösen Wort«
Bei der Trauerfeier für das Terror Opfer sprach Bundespräsident Walter Scheel von den Terror-Sympathisanten. Das Staatsoberhaupt plädierte für Trennschärfe: »Hier kommt es darauf an, daß wir sorgfältig unterscheiden.«
»Das sind«, so Scheel letzte Woche in seiner Traueransprache für den ermordeten Hanns Martin Schleyer, »zunächst diejenigen, die die Terroristen direkt unterstützen, ihnen Wohnungen verschaffen, Autos, Waffen, falsche Pässe und so weiter zur Verfügung stellen ... Die Entschuldigung »Davon habe ich nichts gewußt -- das habe ich nicht gewollt', gilt nicht mehr ...«
»Dann gibt es die Gruppe derer, die sich jetzt wieder, nach den Ereignissen in Stammheim, im In- und Ausland betätigen, indem zum Beispiel sie die Terroristen unterstützende Parolen an die Wände schmieren. Sie helfen den Boden bereiten, auf dem die böse Saat aufgehen kann. Auch sie sind deshalb mitschuldig ...«
»Dann gibt es die Menschen, die ihre blinde Abneigung gegen die Demokratie dazu führt, die Ziele der Terroristen -was eigentlich sind diese Ziele? -- in Wort und Schrift öffentlich zu unterstützen, wenn sie selbst auch die Anwendung von terroristischer Gewalt für ihre eigene Person mißbilligen. Es sollte inzwischen klargeworden sein, daß die Ziele der Terroristen von der gleichen kalten Menschenverachtung sind wie ihre Methoden. Das eine ist vom anderen nicht zu trennen«
Sie alle nannte Scheel »mitschuldig« sie alle traten gleichwohl, in der einer wie in der anderen Schattierung, in Erscheinung, als der dreifältige Ereignis· schock von Mogadischu (Geiselbefreiung), Stammheim (BM-Selbstmorde und Mülhausen (Schleyer-Mord) noch nachwirkte. Fast müßig des Bundespräsidenten Frage, was die Terrorister »eigentlich noch« tun müßten, »damit allen jungen Menschen die Augen aufgehen«.
Im oberitalienischen Trient schmierten sie aufs Straßenpflaster, was sie in Mailand im Sprechchor riefen: »10, 100, 1000 Schleyers.« In der westdeutschen Szene ließen sich ebenso ungeniert wie in Paris Stimmen vernehmen, daß man »den auch umgelegt hätte«.
Sprengsätze gegen westdeutsche Konsulate, wie auf Kreta, Brandflaschen gegen Firmenniederlassungen, wie in Le Havre,
Steinwürfe gegen Reisebusse deutscher Touristen, wie vielerorts -- vorerst war es im Ausland schlimmer als zu Hause, wo in West-Berlin, immerhin, ein Molotow-Cocktail durch eine Fensterscheibe der SPD-Zentrale flog.
Pflastersteine zertrümmerten die Schaufenster der Bank für Handel und Industrie, und eingewickelt waren sie in Flugblätter, auf denen geschrieben stand: »Baader, Raspe, Ensslin ermordet.« In 80 Zentimeter hohen Lettern war am Stuttgarter Dornhaldenfriedhof, wo am Donnerstag die Selbstmörder von Stammheim beerdigt wurden, zu lesen: »Wir trauern um die Opfer des Faschismus.«
Abenteuerliches kursierte auf einer Sponti-Versammlung in der Frankfurter Universität ("Baader und Raspe waren schon auf dem Flug nach Mogadischu und kamen tot zurück") und auch in Athen, wo 323 sogenannte Intellektuelle ein Manifest gegen den »organisierten politischen Mord« in Stammheim unterzeichneten. Daß ;,Baader lebt«, im Geiste also mitmarschiert, wenn Bomben krachen, stand an einer Brücke in der Frankfurter Nordweststadt wie auf Mauern in Florenz. Selbst hinten in der Türkei, im anatolischen Gaziantep, traten elf Strafgefangene aus Sympathie mit den Stammheimer Selbstmördern in einen zweitägigen Hungerstreik.
Die Internationale der Sympathisanten war in der letzten Woche so augenfällig wie das Geflecht des grenzüberschreitenden Terrorismus selbst, und daß diese Identifizierung mit den Toten von Stammheim wie mit den Mördern von Schleyer auf vorerst ungebrochene Terror-Motivation hindeutet, davon sind Fahnder überzeugt.
Freilich ist schwer abzuschätzen, welche Drohungen Maultaten sind und welche Schlimmes künden. »Nach dem Schleyer jetzt der Strauß«, lautet die Schmierparole, die an einer Hauswand in Heidelberg zu sehen war. In einem Bonner Untergrundblatt namens »Adespota 1« (gefälschtes Impressum: »Amt für Garten- und Friedhofspflege") formulierten Extremisten: »Wer uns eine Grube gräbt, den stoßen wir hinein.«
In Ostwestfalen-Lippe war am Sonntag auf UKW, 102 Megahertz, für wenige Minuten ein Schwarzsender mit einem »Schleyer-Nachruf« nach Terroristen-Art zu hören: Schleyer sei nicht der letzte gewesen, und Bundeskanzler Schmidt sei »verantwortlich für die Ermordung von Andreas, Gudrun und Jan«. In Essen tauchten Flugblätter mit der Überschrift »Die Bundesregierung informiert« auf, wonach die Gefangenen in Stammheim »uns schon lange ein Dorn im Auge« und »uns endlich keine Schranken mehr gesetzt waren, sie umzubringen« -- Unterschrift »mit freundlichen braunen Grüßen, Prof. Dr. Werner Maihofer, Bundesminister des Innern«.
Im Frankfurter Norden fanden Bürger letzte Woche in ihren Briefkästen Schmähflugblätter« die den Fahndungsplakaten des Bundeskriminalamtes nachgeahmt waren und statt der 16 meistgesuchten Terroristen die Photos von Bundeskanzler Schmidt und von diversen Kabinettsministern bis zu Abbildungen von Generalbundesanwalt Rebmann, BKA-Chef Herold und GSG-9-Chef Wegener zeigten -- alles laut Text »dringend gesuchte Terroristen« mit »Killer-Kommandos«, die »im Auftrag der Regierung jede Verbrechen ausführen« -- ein nach seiner Machart nachgerade typisches Produkt der Szene.
Mit knallrot umrandeten Fahndungsplakaten ("Anarchistische Gewalttäter") an Bäumen und Hauswänden hatten bislang unbekannte »Bockenheimer Realsurrealisten« (Impressum) schon vor geraumer Zeit verkehrte Welt suggeriert: Statt des Steckbriefs Gabriele Kröcher-Tiedemanns prangte da das Photo von Rosa Luxemburg -- gesucht. »wegen Verherrlichung von Gewalt«, statt Jörg Lang war Thomas Müntzer abgebildet -- gesucht »wegen Volksverhetzung"« statt Rolf Heißler Georg Büchner ("Öffentliche Aufforderung zu Straftaten").
Solche Wechselspiele belesener Anarchos, die nur auf den ersten Blick an die frühen Protest-Eskapaden des Kommunarden Fritz Teufel erinnern, sind mittlerweile so etwas wie feste Requisiten in der traurigen Darbietung von Gewalt und noch mal Gewalt; die Sprache ist mörderisch. »Neulich ist irgend so"n Arschloch abgekratzt -- Kanzler, Präsident, Minister, Diplomat oder so«, heißt es in einem Blatt, das kürzlich in Kaiserslautern herumgereicht wurde und sich »Katz« nennt.
Auf dem Schaufelstiel ein Totenschädel.
Daß dann »den ganzen Tag lang Haydn, Mozart, Bach und so Sachen« im Radio gespielt wurden, statt der »ewig manipulierten Hitparaden«, fanden der Autor, Peter-Paul Zahl, und die »Katz«-Redaktion »so stark«, daß sie sich wünschten, »zwei von der Sorte würden jede Woche in die ewigen Jagdgründe machen«.
Auf dem St.-Matthäus-Friedhof in Berlin-Schöneberg drangen Jugendliche in ein Mausoleum ein, brachen drei verlötete Zinksärge auf und entnahmen Gebeine. Den Schädel des 1903 verstorbenen Geheimen Kommerzienrats Adolf von Hausemann steckten sie auf einen Schaufelstiel, dem Schädel des 1900 verstorbenen Rittergutsbesitzers Ferdinand von Hausemann schoben sie die Überschrift eines Anti-Buback-Pamphlets zwischen die Zähne.
In der Kneipe neben der Münchner Universität duzt jeder jeden. Die Atmosphäre ist locker, und was dort mitunter gesprochen wird, ist für jedermann bestimmt. »Wie geht"s denn dem Hanns Martin?« fragte dieser Tage ein Gast den Genossen nebenan. Die Antwort, fast ohne aufzusehen: »Ich weiß nicht, ich hab« ihn heute noch nicht gefüttert.«
Das Makabre, das Zynische wird gepflegt in einer Szene, die sich partiell als revolutionär, partiell als ausgeflippt und zu einem guten Teil wohl auch gar nicht mehr begreift. Sie ist angesiedelt irgendwo zwischen Untergrund und Subkultur, hat ihre eigenen Kneipen und ihre -- mitunter verborgenen -- Druckereien, bietet immer irgendwo eine Bleibe für solche, die vorsichtigerweise nicht zu lange an einem Ort sein wollen, und erteilt fortwährend Ratschläge wie diese:
Daß die Bullen den berühmten Sumpf gern austrocknen würden, ist hinlänglich bekannt, daß sie sich damit schwerer tun, als einige von uns denken, davon sollten wir zumindest ausgehen. Sie haben zwar Computer, sie arbeiten mit Soziogrammen, aber, womit sie sie füttern, hängt in erster Linie von uns selber ab. Von den Infos, die sie durch unsere eigene Schludrigkeit und Sorglosigkeit kriegen. Deshalb noch einmal:
1. Adressbücher gehören generell in den Ofen oder sonst ein Feuer.
2. Telefonnummern, die nicht in den öffentlichen Telefonbüchern stehen oder bei der Auskunft zu erfragen sind, könnt ihr codieren, indem ihr eine für euch feststehende Zahl zu der multipliziert, oder sie mit Buchstaben ausdrückt usw. Grundsätzlich Vorwahlen weglassen. Namen ändern oder nur Anfangsbuchstaben des Vornamens verwenden.
3. Empfehlenswert ist es, das Telefonbuch mit Intimfeinden anzureichern. Die Bullen gehen jeder Spur nach, also auch wenn z. B. Bankdirektoren, Unternehmer oder Polizeibeamte drinstehen, keinesfalls aber Genossen . .
»Wer die Spinner sind, wissen wir nicht immer.«
Solche Tips des »Info Berliner Undogmatischer Gruppen« liegen auch in der Provinz in einschlägigen Kommunikations- und Aktionszentren aus -allenthalben, so scheint es, besteht Bedarf, sich vor der Polizei zu tarnen. die denn auch ihrerseits zur polizeilichen Pauschaleinschätzung neigt, die Typen hätten alle etwas zu verbergen. Nur. was?
Ob da ein Freak daherredet, ein Radikaler den Mund voll nimmt oder ein Knacki etwas Bedenkliches vorhat, ist im Abseits ziemlich schwer auszumachen »Da gibt"s welche«, sagt ein Fahnder, »die fuhrwerken wie wildgewordene Handfeger herum, haben aber weder Anschluß an einschlägige Gruppen, noch haben sie ein eigenes Konzept.« Wer in der unübersichtlichen ultralinken Szene »die Spinner sind und wer nicht«, gesteht ein hannoverscher Beamter, »wissen wir nicht immer«.
Spinnen die zwei- bis dreitausend »Spontaneisten«, kurz »Spontis«, die Schwarzfahren propagieren, schwarzen Humor publizieren und die nächtens wohl auch mörderische Parolen pinseln -- »Warum unsere Freude verschleyern«?
Wie ernst sind die teils studentischen »Stadtindianer« zu nehmen, eine Sponti-Splittergruppe, deren Mitglieder mit Kriegsbemalung und mit Federn im Haar für den Tag demonstrieren, an dem »die Skalps der weißen Hemden an unseren Gürteln hängen werden« -- und zu denen auch jener anonyme Göttinger »Mescalero« zählt, der den Buback-»Nachruf verfaßte?
Geht Gefahr aus von den zerstrittenen maoistischen Studentenparteien, die allesamt martialische Metaphern mögen. außer dem »K« im Namen ihren Haß auf die jeweiligen Konkurrenz-Kader gemeinsam haben -- und deren allerlinkeste so weit rechts steht. daß sie niemanden so sehr verehrt wie den Mao-Freund Franz Josef Strauß«?
Zur wirren Szene zählen Sekten kahlgeschorener Vielweiberer ebenso wie Zirkel männlicher Feministen, auch Trotzkisten, Syndikalisten. Ökologisten und -- verdächtig? -- Anarchisten, die sich als Pazifisten ausgeben, sowie nihilistische »Anarchos«, die von Kommunisten als Anarchisten und von Anarchisten als Kommunisten denunziert werden.
Einige wiederum reden nur dann links daher (oder gerade dann nicht), wenn sie beschwipst sind oder high. Zusätzlich Verwirrung stiften die Kader der »Europäischen Arbeiterpartei«, die in allen Terroristen CIA-Agenten sehen -- und die selber schon bürgerliche Gerichte anrufen mußten, um sich gegen den Vorwurf zu wehren, gerade sie seien nichts anderes als ein Instrument des US-Geheimdienstes.
Die »Rote Hilfe« versorgt Genossen im Knast nicht nur mit Freßpaketen. Das »Schwarze Kreuz« steht bei Kampfdemonstrationen den Blessierten bei. Und Seite an Seite mit Naturschützern von der »Grünen Liste« kämpfen zuweilen mit lila Transparenten »Warme Brüder gegen Schnelle Brüter«.
Weil die Farben gelegentlich ineinanderfließen, ist allemal die Deutung am bequemsten. die Linken und die Superlinken steckten samt und sonders irgendwie mit den Bombenlegern unter einer Decke. Aus solcher Sicht wiederum muß es tatsächlich »überraschend« und »unerwartet« erscheinen, wenn, wie sieh die »Welt« jüngst wunderte, der »rote Dany« Cohn-Bendit das »moralische und politische Ende« der RAF verkündet -- und ihm daraufhin von Baader-Anhängern Prügel angedroht werden.
Und verblüffen mußte es jene, aus deren rechter Forsch-Perspektive alles Linke und Linksliberale gleich rot erscheint, daß RAF-Sympathisanten letzte Woche die Redaktion just jener Zeitung stürmten, die wie kaum eine andere schon als Sprachrohr der Terroristen abgestempelt war: die von Jean Paul Sartre mitbegründete »Libération« die zwar wiederholt RAF-Botschaften dokumentiert, aber doch auch geschrieben hatte, die Baader-Leute verkörperten »eine Karikatur des professionellen Revolutionärs« und machten in Wahrheit »reaktionäre Politik«.
Innerhalb dieser bizarren Szene orientieren sich Verfassungshüter und Staatsschützer am liebsten an Bekundungen, die sie schwarz auf weiß ins Amt tragen können -- vor allem an den über hundert Alternativ-, Studenten- und Untergrundzeitungen, die in der Bundesrepublik erscheinen, manchmal rechtswidrig ohne oder mit falschem Impressum. Und oft genug werden die Beamten bei der Lektüre fündig, die Sympathien sind ganz und gar eindeutig. So schreibt
* der »Gute Morgen« aus Braunschweig: »... Drenkmann, Buback, Ponto. Selbst, wenn man diese Aktionen für falsch hält, wen wundert es, wenn jemand zuschlägt, der einen nach dem anderen seiner Kampfgenossen von den Schweinen umgebracht siebt«;
* das »Wilde Huhn«, herausgegeben von Kommunarden in Salzgitter: »Durch die Gewalt, die der Staat gegen die Bevölkerung ausübt, ergibt sich für uns die Richtigkeit der Politik der Guerilla und die Notwendigkeit, sie zu unterstützen«;
* das »Info Berliner Undogmatischer Gruppen« ("Infobug"): »Sozialisten, Kommunisten / nehmt eure Waffen zur Hand / reiht euch ein in die Rote-Armee-Fraktion / unterstützt den Befreiungskampf«;
* der »Revolutionäre Zorn": »Der bewaffnete Kampf ist nicht die Lösung aller Widersprüche, aber ohne ihn gibt es keine Lösung«;
* das »Mob« aus Frankfurt über Generalbundesanwalt Rebmann: »Er wird noch einiges lernen können, wenn ihm die Zeit dazu bleiben sollte. Es gibt da ein altes deutsches Sprichwort: »Kommt Zeit, kommt RAF. In diesem Sinne wünschen
* Bei der Beerdigung Von Gudrun Ensslin, Baader und Raspe am Donnerstag letzter Woche.
wir Rebmann eine erfolgreiche berufliche (Erdumlaufbahn«. Andere Blätter veröffentlichen Texte wie den wochenlang umstrittenen »Mescalero«-Artikel, um, wie ihre Herausgeber beteuern, »eine offene Diskussion des Problems Gewalt« zu ermöglichen. Die linke Kölner »Stadt-Revue« druckte ihn, »um Öffentlichkeit herzustellen«, ebenso wie ein neu erschienener linksradikaler »Bayrischer Informationsdienst«, in dem auch Autoren wie der Kabarettist Dieter Hildebrandt und der Schriftsteller Carl Amery zu Wort kommen. Das Bayern-Blatt wurde unlängst von der Polizei beschlagnahmt -- ebenso wie andere Drucksachen, deren Autoren sich mitunter tatsächlich mit Terroristen solidarisieren, etwa Frankfurts« Mob« oder Berlins »Infobug«.
Solche Beschlagnahmungen und die darauf zumeist folgenden Strafverfahren treffen nicht nur die Produzenten der Polit-Postillen, sondern auch die knapp hundert linken Buchhandlungen, in denen mitunter die heiße Ware feilgehalten wird.
Diese Läden, mit Namen wie »Die Hälfte des Himmels« (Hamburg) und Hundert Blumen« (Kiel), »Karl-Marx-» (Frankfurt) oder »Basisbuchhandlung« (München), sind Staatsschützern als »Umschlagplatz und Treffpunkt der gesamten Linken« verdächtig.
Viele linke Buchläden haben beispielsweise Taschenbücher vorrätig, die den »bewaffneten Kampf der Stadtguerillos« in Lateinamerika dokumentieren (Titel: »Zerschlagt die Wohlstandsinseln der III. Welt"), von »Staatlichkeit und Anarchie« handeln (Verfasser: Erz-Anarchist Michail Bakunin) oder von der US-Studentenrevolte Anfang der sechziger Jahre künden (Titel: »Do it!«, Zitat: »Dieses Buch wird sich in euren Händen in einen Molotow-Cocktail verwandeln") -- sämtlich freilich Werke, die, erschienen bei Rowohlt in Hamburg oder bei der Berliner Axel-Springer-Tochter Ullstein, in nahezu allen bundesdeutschen Buchhandlungen zu finden waren.
Neben Büchern aus »bürgerlichen Verlagen« verkaufen die meisten Läden Schriften so gut wie aller linken Organisationen: Die sozialistischen Sortimenter wollen »alles vorrätig haben, was andere Buchhandlungen nicht führern« so die Geschäftspolitik des »Anderen Buchladens« im Kölner Uni-Viertel, der sich von vier »bürgerlichen Buchhandlungen« flankiert sieht.
Der Besitzer des Tübinger »Schwarzen Buchladens« glaubt sich mit seinen roten Kollegen darin einig, (laß es ihre Aufgabe sei, »die Äußerungen aller Linken, auch von der RAF und dem »2. Juni« verfügbar zu halten«. Denn: »Wenn Brandt und Scheel schon die geistige Auseinandersetzung mit dem Terrorismus fordern, müssen auch die Schriften der Terroristen zu lesen sein.
RAF-Gegner Cohn-Bendit, Mitarbeiter der Frankfurter »Karl-Marx-Buchhandlung«, ist »gegen das Verbot irgendwelcher Bücher, auch gegen das Verbot faschistischer Bücher«. Der hannoversche »Internationalismus-Buchladen«, zu dessen Kunden der einstige NPD-Führer Adolf von Thadden zählt, führt 15 000 einschlägige Titel aller linken Strömungen -- darunter, räumt Geschäftsführer Christopher Zietschmann ein, womöglich auch Texte, in denen Straftaten gebilligt werden.
Aber, so Zietschmann leutselig, »wir haben (loch nicht alles gelesen, was wir im Laden haben«. Im übrigen könne er »nicht hingehen und sagen, ich stehe da nicht hinter, folglich dürft ihr das auch nicht lesen«. Schließlich gebe es in Hitlers »Tischreden« und Speers »Erinnerungen«, die in anderen Läden verkauft werden, »auch Stellen, in denen die sich nicht von ihren Straftaten distanzieren
Auch das Laden-Team vom »Politischen Buch« in Berlin (6000 Titel) findet es »schlechterdings unmöglich, die 102 Zeitschriften durchzulesen und die eine oder andere zu inkriminieren«. Den Berliner CDU-Sicherheitsexperten Karl-Heinz Schmitz veranlaßten solche Geschäftsbräuche dazu, im Parlament zu behaupten, der Laden habe sich »auf Untergrundliteratur seit Jahren spezialisiert« -- womit er sich prompt eine Klage einhandelte:
Als »Untergrundliteratur«, machte das Unternehmen geltend, würden »nach allgemeinem Sprachgebrauch verbotswidrig vertriebene Publikationen verstanden«. Die aber würden im »Politischen Buch« nicht gehandelt, ebenso Schriften, die nach Erscheinen »inkriminiert worden« seien, »soweit hiermit ein Verbreitungsverbot verbunden war«.
Ob Schutzbehauptung oder nicht -- Buch-Verboten sehen sich die linken Läden zunehmend konfrontiert. Konfisziert wurden in jüngster Zeit militante Druckschriften von Terroristen und Proterroristen -- wie ein »Anarchistisches Kochbuch« mit Anleitung zum
Sprengstoffrühren oder Ausgaben des »Revolutionären Zorns«, der unverblümt als Guerilla-Fibel firmiert.
in Dortmund wurden zwei Verfahren wegen Verbreitung des »Revolutionären Zorns« eingeleitet, in Köln soll in gleicher Sache ab Anfang November vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden. Vorwurf: Die inkriminierte Ausgabe habe Gewaltmaßnahmen gegen von Amts wegen mit Terror befaßte Personen wie Polizisten und Justizbedienstete befürwortet.
Ein halbes Dutzend Ermittlungen wurde allein in Aachen wegen unflätiger Publikationen über die jüngsten Geiselnahmen und Terrormorde eingeleitet. Am Freitag vorletzter Woche stellte die Polizei in der Bücherei der Frankfurter KBW-Zentrale Flugblätter sicher, auf denen der baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger höhnisch karikiert zu sehen ist: Einmal beim Abfeuern eines Genickschusses und einmal gerade dabei, eine Pistole unter einer Zellentür durchzuschieben.
Kassiert wurde aber auch, was nur entfernt mit dem Thema Terrorismus zu tun hat oder haben könnte. Im bayrischen Landshut hatte das Amtsgericht schon 1976 die Beschlagnahme einer historischen Dokumentation (Titel: »1886, Haymarket") über den US-Anarchismus beschlossen; nach öffentlichen Protesten des PEN-Clubs gegen den »Bruch des grundrechtlichen Zensurverbots« hob das Landgericht den Beschluß auf.
In der Oldenburger »Carl-von-Ossietzky-Buchhandlung« ließen Staatsschützer eine Dokumentation über den Prozeß des terrorismusverdächtigen, aber kürzlich freigesprochenen Hamburger Arztes Karl-Heinz Roth mitgehen. In Helmstedt verfügte das Amtsgericht die Beschlagnahme von neun Titeln aus dem linken Berliner Oberbaum-Verlag.
Müßte Goethes »Götz« beschlagnahmt werden?
Acht der inkriminierten Werke, darunter Franz Mehrings »Deutsche Geschichte des 18. und 19. Jahrhunderts«, sind seit vielen Jahren im Buchhandel erhältlich, das jüngste der neun Bücher ist eine von der Freien Universität Berlin angenommene Dissertation über die Agrarprobleme Tansanias.
Würden die Maßstäbe der niedersächsischen Justiz für den Umgang mit linken Verlagen und linken Buchhandlungen allgemein auf die Klassiker der Literatur angewendet, protestierte der Verband Deutscher Schriftsteller, müßten auch Goethes »Götz« und Büchners Dantons Tod« der Beschlagnahme anheimfallen, wenn sie durch Niedersachsen transportiert oder dort angeboten werden.
All das Ungereimte erklärt sich aus einer besonderen rechtlichen Konstellation. Staatsanwaltschaften und Gerichte stützen sich auf diverse Gesetzesänderungen, die allesamt erst jüngeren Datums sind, also das Etikett der Terrorismus-Abwehr tragen. Insbesondere: > Paragraph 88 a -- Verfassungsfeindliche Befürwortung von Straftaten. Danach droht demjenigen eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, der Straftaten wie Mord oder Geiselnahme« dazu eine erhebliche Anzahl weiterer Delikte, in Schriften oder auf Versammlungen befürwortet, Schriften herstellt, bezieht oder verbreitet -- Schriften, die bestimmt und geeignet sind, »die Bereitschaft anderer zu fördern, sich ... gegen den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einzusetzen«.
* Paragraph 130 a, Anleitung zu Straftaten. Danach droht ebenfalls demjenigen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, der Schriften herstellt oder verbreitet, die zu Straftaten mancherlei Art anleiten (Katalog wie bei 88 a) und die Bereitschaft anderer fördern können, solche Taten zu begehen.
* Paragraph 131, Verherrlichung von Gewalt. Nach dieser Vorschrift wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr belegt, wer Druckwerke, Filme oder Tonbänder herstellt, verbreitet oder verkauft, wenn die Darstellungen »Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken«.
Macht Gewaltlektüre gewalttätig?
Die Paragraphen sollen den Problemkreis Gewaltdarstellung/Gewaltanreiz/Gewalttat straf rechtlich abdecken -- ein rundherum schwieriges Unterfangen, wie die Entstehungsgeschichte der diversen Gesetzesänderungen zeigt. Die Crux war schon bei den parlamentarischen Beratungen und ist heute in der Rechtsprechung, ob Gewaltlektüre gewalttätig macht -- eine Frage, die sich wissenschaftlich für Grimms Märchen ebenso stellt wie für Wildwest-Filme und Revoluzzerfibeln.
Kein Zweifel, daß der Gesetzgeber nicht aus gesicherten Erkenntnissen heraus den Paragraphen 131 im Strafgesetzbuch einfügte, sondern, so ein Strafrechtskommentator, weil die »verrohende oder zur Nachahmung verführende Wirkung mindestens nicht ausgeschlossen werden« konnte. Und auch die Paragraphen 88 a (Befürwortung von Straftaten) und 130 a (Anleitung zu Straftaten), die seit dem 1. Mai vergangenen Jahres gelten, beruhen nicht auf kriminologisch exakten Daten.
Und mit der Formel »Befürwortung« ist die deutsche Strafrechtsterminologie nun um einen Begriff bereichert, dessen Abgrenzung »im Einzelfall oft sehr schwierig« ist, wie gleich nach der Verabschiedung des Gesetzes der Ministerialdirigent Richard Sturm vom Bonner Justizministerium erkannte. Nachgerade typisch das juristische Wortgerangel, ob »Befürwortung« gegeben sei, wenn eine Tat als »notwendig« oder »begrüßenswert« bezeichnet werde, oder ob sie als »wünschenswert« dargestellt werden müßte, wie Strafrechtskommentatoren meinen.
Anzuwenden ist das vertrackte Kriterium ausgerechnet auf Straftatbestände -- wer schriftlich oder mündlich befürwortet (88 a) oder dazu anleitet (130 a) -- in seltener Fülle, nämlich: Landfriedensbruch (im erschwerten Fall), Mord, Totschlag, Völkermord, beabsichtigte schwere Körperverletzung, Vergiftung, Menschenraub, Geiselnahme, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung, Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Mißbrauch ionisierender Strahlen, Herbeiführen einer Überschwemmung, gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Beschädigung wichtiger Anlagen, gemeingefährliche Vergiftung.
Leicht faßbar sind da noch Aufrufe, wie sie in der Terror-Schrift »Revolutionärer Zorn« verbreitet werden -- etwa: »Schaufenster von Banken einschmeißen«; da reicht schon die direkte öffentliche Aufforderung zu Straftaten womöglich als Handhabe zur Verurteilung.
Einfach läßt sich juristisch auch der Fall des Gerd-Hinrich Schnepel einordnen, der Ende vergangenen Monats vom Landgericht Nürnberg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Schnepel hatte bis 1974 ein »anarchistisches Kochbuch« mit Anleitungen zur Herstellung von Spreng- und Brandsätzen produziert und die Bundesrepublik schlicht als »Schweinesystem« eingestuft -- aber »Anleitungen« in so konkretem Sinne enthalten die wenigsten Schriften, um die es geht.
»Die Befürwortung«, heißt es in einem einschlägigen Rechtskommentar, »kann indirekt, zwischen den Zeilen bei scheinbarer Distanzierung« liegen, etwa »durch Beschreibung von Taten mit Nachahmungstendenz"« auch historischen. Aber wie, wenn sich an die Schilderung etwa des Buback-Mordes die Frage knüpfte: Wer werde es denn schon wagen, in so aussichtsloser Lage das Gebotene zu tun? Ermunterung oder Beschwichtigung? Neugier, also echtes Fragezeichen?
Und wie wäre jene Dokumentation zu bewerten, in der unlängst 43 Professoren den »Mescalero«-Nachruf zusammen mit einem Artikel Rosa Luxemburgs über die Ermordung eines zaristischen »Bluthundes« abgedruckt haben? Nach einer -- nach der Veröffentlichung nachgereichten -- Interpretation der Herausgeber wird in dem Luxemburg-Beitrag »Terrorismus als Strategie abgelehnt«, nach Ansicht des BKA-Präsidenten Horst Herold hingegen sollen durch dieses »Modellstück kanalisierter Assoziationen« die Morde an Buback und am »Bluthund« auf »den gleichen gesellschaftlichen Nenner« gebracht werden.
Wie schwierig die rechtliche Bewertung des gedruckten Wortes sein kann, erwies sich augenfällig in bisherigen Verfahren um die Früh-Memoiren des Ex-Terroristen Michael ("Bommi") Baumann, der 1975 unter dem Titel »Wie alles anfing« eine Dokumentation der Jugend- und Protestkultur der sechziger Jahre verfaßt hatte; er schilderte zwar Terror-Taten und zitierte Flugblätter, forderte aber die RAF-Kader unmißverständlich zum Aufgeben auf: »Freunde, schmeißt die Knarre weg.«
Während Berliner und Münchner Staatsanwälte vor knapp zwei Jahren unter großem Aufwand gegen die Veröffentlichung einschritten, ließ der damalige Kontrollrichter des Stuttgart-Stammheimer BM-Senats unbeanstandet ein Exemplar an Jan-Carl Raspe durch. Gegen die Geschäftsführer des Münchner Trikont-Verlages, Herbert Röttgen und die Politiker-Tochter Gisela Erler, die Baumanns Botschaft verlegt hatten, beantragte die Staatsanwaltschaft je neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Das Münchner Landgericht indes schloß sich den Anträgen der Verteidigung auf Freispruch an. Der Bundesgerichtshof wiederum hob nach der Revision durch die Staatsanwaltschaft das Urteil auf; eine neue Verhandlung steht bevor, während mittlerweile rund 300 deutsche Publizisten, vornehmlich Linke von Abendroth bis Zwerenz, das beschlagnahmte Werk noch einmal herausgebracht haben.
Nobelpreisträger Heinrich Böll empfahl das Werk, »mit Kommentar, versteht sich«, gar als Schülerlektüre. Er habe »kaum etwas so Aufschlußreiches aus dem Untergrund gelesen. Hier schreibt und erklärt eines jener Wunderwesen, von denen die abstrakt orientierte intellektuelle Linke so oft geträumt hat: ein Arbeiter«.
Und auch aus der jüngsten einschlägigen Justizaktion erhellt Zwiespältiges, werden ganz und gar unterschiedliche Einschätzungen deutlich. Am Montag vorletzter Woche fahndeten in Berlin 240 Beamte nach der Nummer 163 des linksextremen »Infobug«, die freilich seit Wochen unbeanstandet im Umlauf war. Während einer fünfstündigen Aktion wurden elf Personen festgenommen sowie insgesamt 38 Wohnungen und Buchläden durchsucht. Aus den Buchhandlungen »Comune«, »Das politische Buch« und der »Buchladen-Kollektiv GmbH« setzten die Polizisten jeweils Mitarbeiter fest und filzten deren Privaträume.
Am vorletzten Sonntagabend rückten dann noch einmal rund 130 Polizisten und drei Staatsanwälte zentral in die Räume des »Infobug« am Kreuzberger Mehringdamm 99 ein und nahmen 40 Anwesende fest und mit in Polizeigewahrsam, aus dem rund 100 Demonstranten die Sistierten wieder rauszuholen versuchten.
Es ist von Bedeutung, daß sich die Staatsanwaltschaft bei der Aktion auf Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung (Paragraph 129 a StGB) berief -- nicht nur weil Terror-Verdacht dringlich gewesen sein mochte, sondern für den Fall des Gegenteils: Die neuen Gewaltvorschriften 88 a und 130 a nämlich decken zwar leicht den ersten Zugriff im Ermittlungsverfahren, taugen aber andererseits nicht viel bei Anklage und Verurteilung.
Zudem eröffnet der theoretisch eher auf Begrenzung angelegte Passus des Paragraphen 88 a, der »verfassungsfeindliche« Befürwortung von Straftaten definiert, praktisch eher erweiterte Eingriffsmöglichkeiten. Denn die im Paragraphen angeführten verfassungsfeindlichen »Bestrebungen« sind ihrerseits an anderer Stelle des Strafgesetzbuches (im Paragraphen 92) so ausufernd umschrieben, daß nahezu jedes brisante politische Wort als verfassungswidriger Umtrieb ausgelegt werden kann.
Handwerklich miserabel wäre ein Staatsanwalt, der trotz solch umfassendem Angebot bei bösestem Willen, in politisch aufgeheizter Atmosphäre, keine Handhabe zum Zugriff fände. Kaum vorstellbar überlegen wäre ein Staatsanwalt, der trotz gutem Willen vor soviel Abstraktem nicht kapitulierte und in Gefahr geriete, mehr nach Augenmaß zu ermitteln als nach Gesetz.
»Gefahren für die grundgesetzlich garantierten und geschützten Bereiche« des Artikel 5 aber -- für die Informations- und Meinungsfreiheit, Freiheit
* Beim Staatakt für Hanns Martin Schleyer am Dienstag vergangener Woche in Stuttgart.
der Kunst und der Wissenschaft -, erkannte bereits der Sonderausschuß, der das Gesetz im Parlament einst beriet, »können schon durch die Einleitung von Ermittlungsverfahren entstehen«. Nicht die Strafrechtsänderung in erster Linie, die freilich überflüssig gewesen sei, ist dann auch beispielsweise aus der Sicht des Direktors der Berliner Amerika-Gedenkbibliothek, Dr. Heinz Steinberg, »zu beanstanden, sondern die Untertanengesinnung, die ihren Mißbrauch ermöglicht«.
Mißbrauch hieße im geringsten Falle, daß übereifrige Staatsschützer, wo sie eine inkriminierte Broschüre finden, gleich das ganze Regal ausräumen -- Polizeipannen, welche die Polizei in aller Regel selber repariert. Bedenklicher schon, wenn unter dem Vorwand, staatsgefährdende Literatur beizutreiben, alle Mann vom Laden erkennungsdienstlich behandelt werden -- ein womöglich taugliches Fahndungsmittel, illegitim unter der Flagge der Legalität.
Verheerend aber wäre, wenn die neuen, diffusen Paragraphen dazu herhalten sollten, im Zuge der Terrorismusbekämpfung unterderhand etwa die Zensur einzuführen oder mit dem politischen Gegner abzurechnen. Denn die Verbindung zwischen Terrorismus und Sympathisantentum ist schnell herzustellen, auch dort, wo es sie gar nicht gibt. Und wenn der vermeintliche Sympathisant eine Schriftstellerin wie Luise Rinser oder ein Philosoph wie Jürgen Habermas ist, dann wird der politische Kurzschluß zum Programm erhoben -- ein Kernbereich des Grundgesetzes, die Informations- und Meinungsfreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, wäre getroffen.
Abwegig? Für einen Abgeordneten der SPD, den Schriftsteller Dieter Lattmann, gab es schon bei der Beratung der neuen Gewalt-Paragraphen im Bundestag, Januar letzten Jahres, Grund zur Besorgnis; er sah eine »Bewegung in Kraft, die Freiräume einengt und in einigen Fällen Weimarer Ausmaße von Demokratiefeindlichkeit annimmt«.
In der Debatte um den Paragraphen 88 a lieferte ein Abgeordneter der CSU, Carl-Dieter Spranger, schon den Beleg für die Bedenken. Der Christlichsoziale sagte klipp und klar, wozu die Strafgesetze dienen sollten: zur Auseinandersetzung »mit den geistigen Helfershelfern der Anarchisten, jenen Wohlstandsintellektuellen wie Böll, Fried, Walser, Drewitz und anderen, deren Sympathien die Anarchisten unterstützen, entschuldigen und rechtfertigen«.
Rundumschläge dieser Art, terrible Vereinfachungen solcher Güte, kennzeichneten die Diskussion um Terrorismus und Sympathisantentum bis in die jüngste Zeit. Es war Bundespräsident Scheel, der die gebotene Differenzierung und Präzisierung öffentlich ins Bewußtsein rückte.
Scheel nannte in seiner Stuttgarter Trauerrede für Schleyer letzte Woche nicht nur die Gruppen der Sympathisanten beim Namen, die sich als aktive Helfer, Parolen-Schmierer oder Gewalt-Propagandisten an die Seite der Terroristen stellen, sondern er setzte von diesem Kreis der »Mitschuldigen« klar die Mitdenkenden ab -- diejenigen etwa, »die weder die Ziele noch die Methoden der Terroristen billigen, die jedoch verstehen möchten, was die Terroristen zur Gewalt treibt; diejenigen, die auf der Menschenwürde auch dessen bestehen, der selbst unmenschlich handelt«.
»Haben diejenigen, die die Terroristen geistig oder materiell unterstützen, überhaupt noch nicht begriffen, was eine demokratische Lebensordnung ist, so haben diejenigen, die auf der menschlichen Würde auch des Terroristen bestehen, die Demokratie zu Ende gedacht.«
»Und dann gibt es die große und respektable Gruppe derer, die etwas an diesem Staat, an dieser Gesellschaft auszusetzen haben. Wir können diesen Staat nicht verbessern, wenn wir auf seine Fehler nicht aufmerksam gemacht werden. Die legitime Kritik hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Terrorismus zu tun. Die Kritik ist das Lebenselixier der Demokratie. Wir würden einem schicksalhaften Irrtum unterliegen, wenn wir dieses Lebenselixier mit dem tödlichen Gift des Terrorismus verwechselten.«
Im nächsten Heft
Wem hilft die Rote Hilfe? -- Komitees gegen Folter -- Anklage gegen 50 Untergrund-Unterstützer