Flugzeugmuster, synonym mit Flugzeugtypen, sind Baureihen, Versionen oder Varianten von Flugzeugen.[1] In Europa werden für bestimmte zivile Flugzeugmuster durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) Musterzulassungen ausgesprochen, damit nicht jedes einzelne Luftfahrzeug einzeln zugelassen werden muss. Für einzelne Luftfahrzeuge ohne Musterzulassung kann die EASA auch eine Experimentalzulassung (Einzelstückzulassung) erteilen.
Das deutsche Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist auch für die Mitwirkung bei der Musterzulassung deutscher Muster in Staaten außerhalb der EU zuständig.[2]
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Martin Hinsch: Industrielles Luftfahrtmanagement: Technik und Organisation luftfahrttechnischer Betriebe. 4., aktualisierte Auflage. Springer Vieweg, Berlin u. a. 2019, ISBN 978-3-662-58803-1, S. 60–62: Musterprüfleitstelle, sowie S. 93–96: Musterzulassung (Seitenvorschauen in der Google-Buchsuche).
Weblinks
Bearbeiten- Luftfahrt-Bundesamt (LBA): Musterzulassung, Umweltschutz und Strahlenschutz: Aufgaben. In: lba.de. 2019.
- Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA): Type Certificate Data Sheets (TCDS). In: easa.europa.eu. 2020 (englisch; Datenbank)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Martin Hinsch: Der Prozess der EASA Musterzulassung. Vortrag vom 10. Mai 2012 (PDF: 896 kB, 40 Seiten auf haw-hamburg.de).
- ↑ Musterzulassungen und Einzelstückzulassungen. In: Luftfahrt-Bundesamt. Abgerufen am 6. Mai 2023.