Beamtin
Be·ạm·te
, Be·ạm·tin <Beamten, Beamten> der Beamte SUBST jmd, der im öffentlichen Dienst oder im Dienst einer Körperschaft des öffentlichen Rechts steht, nicht gekündigt werden kann und im Ruhestand Pension bekommt seit zwei Monaten Beamter auf Probe sein, Beamter im Schuldienst/bei der Polizei/in der Finanzverwaltung-nbeleidigung, -nbesoldung, -npension, -nrecht, -nstelle, -nverhältnis
beamtet, Beamtete
PONS Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache, © PONS GmbH, Stuttgart, Germany 2015.
Be•ạm•te
der; -n, -n; jemand (z. B. ein Lehrer od. Polizist), der im Dienst des Staates arbeitet und dadurch bestimmte Rechte (z. B. Anstellung auf Lebenszeit, Anspruch auf Pension) und Pflichten (z. B. Verfassungstreue, Streikverbot) hat|| K-: Beamtenanwärter, Beamtenbeleidigung, Beamtenlaufbahn
|| -K: Finanzbeamte, Kriminalbeamte, Polizeibeamte, Postbeamte, Verwaltungsbeamte, Zollbeamte
|| NB: ein Beamter; der Beamte; den, dem, des Beamten
|| hierzu Be•ạm•tin die; -, -nen
|| ► Amt
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Übersetzungen